Einleitung: Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Nach einem Unfall hast du als Geschädigter die Wahl: Du kannst dein Fahrzeug reparieren lassen
oder dir den Schaden unabhängig von einer Reparatur auszahlen lassen.
Diese Auszahlung nennt man fiktive Abrechnung.
Versicherungen versuchen hier oft zu kürzen – dieser Ratgeber zeigt dir,
wie du deine Ansprüche korrekt durchsetzt.
Grundlagen dazu findest du auch in
Rechte des Geschädigten.
Was wird bei der fiktiven Abrechnung ausgezahlt?
Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten
Die Versicherung zahlt nur die Nettoreparaturkosten,
wie sie im unabhängigen Gutachten stehen.
Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn tatsächlich repariert wird
und du eine entsprechende Rechnung vorlegst.
Weitere Positionen
Zusätzlich können je nach Schaden folgende Positionen enthalten sein:
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Stand- und Verbringungskosten (abhängig vom Einzelfall)
Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?
Fall 1: Fahrzeug wird in Eigenregie repariert
Wenn du selbst reparierst oder jemanden kennst, der es günstiger macht,
kann die fiktive Auszahlung finanziell vorteilhaft sein.
Fall 2: Fahrzeug ist älter und Reparatur lohnt sich kaum
Viele ältere Fahrzeuge haben Reparaturkosten, die den Wert deutlich übersteigen.
Eine fiktive Abrechnung kann hier sinnvoller sein.
Wann lohnt sie sich NICHT?
Reparaturen mit hochwertigen Ersatzteilen
Bei sicherheitsrelevanten Schäden (z. B. Airbags, Sensoren)
ist eine fachgerechte Reparatur meist sinnvoller.
Kaskoschäden
Bei Kaskoschäden ist fiktive Abrechnung vertraglich oft ausgeschlossen.
Hier gelten die Bedingungen deiner eigenen Versicherung.
Typische Kürzungen der Versicherung
Verbringungskosten streichen
Viele Versicherungen behaupten, Verbringungskosten seien „nicht ansetzbar“.
Das ist falsch. Entscheidend ist, ob sie im Gutachten nachvollziehbar begründet sind.
UPE-Aufschläge kürzen
UPE-Aufschläge gehören zur realen Reparatur.
Wer sie streicht, rechnet bewusst unrealistisch.
Werkstatt-Stundensätze drücken
Versicherungen vergleichen oft mit Partnerwerkstätten.
Maßgeblich sind jedoch die regional üblichen markengebundenen Sätze.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung Nutzungsausfall?
Ja – sofern dein Fahrzeug nachweislich nicht nutzbar war.
Mehr im Ratgeber
Nutzungsausfall.
Bekomme ich Wertminderung auch ohne Reparatur?
Ja. Wertminderung ist unabhängig von der Art der Abrechnung.
Kann die Versicherung die fiktive Abrechnung verweigern?
Nein. Der Anspruch ist gesetzlich klar geregelt.
Weiterführende Ratgeber
Fazit
Die fiktive Abrechnung ist ein starkes Instrument, um deinen Schaden schnell und flexibel ausgleichen zu lassen.
Wichtig ist ein unabhängiges Gutachten, damit die Versicherung nicht kürzt.
KarPro sorgt dafür, dass du deinen vollen Anspruch erhältst.
